Wir haben Ihnen die neue, ab dem 01.01.2024 gültige Düsseldorfer Tabelle eingestellt.
Der Kinderfreibetrag für das Jahr 2024 beträgt € 6.384.-
Der Unterhaltsbedarf eines studierenden Kindes, das nicht bei den Eltern/einem Elternteil wohnt, beträgt € 930.-
Seit 2022 weist die Düsseldorfer Tabelle auch für Nettoeinkommen über € 5.500 und bis € 11.200.- konkrete Unterhaltsbeträge aus. Früher galt für Einkommen über € 5.500.-, dass „nach den Umständen des Einzelfalls“ zu entscheiden war.