Prüfungsrahmen einer baulichen Veränderung im Sinne des § 20 Abs. 4 WEG
Der BGH hatte über einen Sachverhalt zu entscheiden, bei dem ein Eigentümer als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft selbige auf Fassung eines Grundsatzbeschlusses verklagt hatte, wonach die Gemeinschaft der barrierefreien Anbindung zweier Wohnungen durch Errichtung eines Außenaufzugs zustimmen sollte. In dem Verfahren blieb streitig, ob der Personenaufzug die Wohnungseigentumsanlage grundlegend umgestalte i.S.d. § 20 Abs. 4 Satz 1 Fall 1 WEG oder