Kosten für einen Sachverständigen für Planung und Koordinierung als Teil des ersatzfähigen Schadens
Ein Architekt war mit der Sanierung eines Gebäudes beauftragt. Der Besteller beklagt in der Folge Feuchtigkeitsschäden. In dem vom Besteller eingeleiteten selbständigen Beweisverfahren gegen den Architekten ein. Es wird festgestellt, dass der Architekt verpflichtet ist, dem Bauherrn alle Schäden zu ersetzen, die aus der mangelhaften Vertikalabdichtung, dem unzureichenden Wärmeschutz und der unterbliebenen Aufbringung eines Sanierputzes entstehen. Mit einer anschließenden Klage