Homeoffice – gewollter oder ungewollter Dauerzustand!
Seit dem 1. Juli 2021 gibt es keine Homeoffice-Pflicht mehr. Mit der Änderung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung vom 25.06.2021 ist für Arbeitgeber ab dem 1. Juli 2021 die Pflicht entfallen, Arbeitnehmern mit Bürotätigkeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten das Arbeiten zu Hause anzubieten, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Grund für die Anpassung der Vorschriften zum betrieblichen Infektionsschutz war die positive Entwicklung