Erdbauer entsorgt Müll aus Erdreich – Zusätzliche oder geänderte Leistung?
Ein Auftragnehmer war vom Besteller mit der "Abtragung eines Erdwalls und Verwertung des Materials" beauftragt worden. Aus dem Leistungsverzeichnis ergab sich lediglich das Vorhandensein von Erdreich und Fels. Im Rahmen der Vertragsarbeiten wurde in nicht unerheblichem Maße Müll im Erdreich zu Tage gefördert, der aufgenommen und entsorgt werden musste. Der Auftragnehmer berechnet dem Besteller für eine "zusätzliche" Leistung gesonderte Vergütung.