Philosophie der Kanzlei
Den Schwerpunkt unserer Tätigkeit sehen wir in der Vertretung und Beratung von Mandanten in den Bereichen Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Wirtschafts- und Vertragsrecht. Zur Vertiefung unseres Leistungsangebotes führen wir die entsprechenden Fachanwaltsbezeichnungen bzw. haben die entsprechenden Fachanwaltslehrgänge absolviert.
Die von der Kanzlei erbrachten Leistungen genügen sowohl in fachlicher Hinsicht als auch in Bezug auf den Service für die Mandanten höchsten Ansprüchen. Dementsprechend besteht eine Spezialisierung der in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte und die Beschränkung des einzelnen Anwalts auf wenige, dafür aber in der Tiefe beherrschte Fachgebiete.
Der hohe Leistungsstandard aller Mitglieder der Kanzlei, insbesondere auch der nicht juristischen Mitarbeiter, wird gefördert und weiterentwickelt durch Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, aber auch durch regelmäßige Schulungen innerhalb der Kanzlei.