In der aktuellen Corona-Krise kommt es bei vielen Eltern zu finanziellen Engpässen und Einkommensreduzierungen, die u.a. durch entfallende Überstunden, Kurzarbeit oder gar ein massives wie völliges Wegbrechen der Einnahmen bei Selbständigen verursacht werden.
Hierzu hat die Regierung nun einen sog. „Notfall-Kinderzuschlag“ beschlossen.
Pro Kind können hier – bei Vorliegen der Voraussetzungen – vereinfacht € 185.- monatlich beantragt werden, dies zusätzlich zum staatlichen Kindergeld.
Es ist nur das Einkommen des letzten Monats (hier: März 2020) nachzuweisen, wenn Sie den Antrag im April 2020 stellen. Zum Einkommen zählen auch Einkünfte aus Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld und BaföG.
Diese Regelung gilt befristet bis 30.09.2020.
Außerdem wird Vermögen beim Kinderzuschlag nur noch in Ausnahmefällen berücksichtigt.
Wenn der Kinderzuschlag aktuell bereits bezogen wird, verlängert er sich automatisch um 6 Monate.
Näheres hierzu können Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erfahren: http://www.notfall-kiz.de/
Den entsprechenden Antrag können Sie u.a. auch auf der Seite der Familienkasse herunterladen.